Die Gemeindevertretung legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Sie trifft alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung, soweit dieses Gesetz keine anderen Zuständigkeiten vorsieht. Sie kann Entscheidungen, auch für bestimmte Aufgabenbereiche, allgemein durch die Hauptsatzung oder im Einzelfall durch Beschluss Auf den Hauptausschuss, einen anderen Ausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen, soweit nichts entgegensteht.
Die Gemeindevertretung ist über die Arbeiten der Ausschüsse und über wichtige Verwaltungsangelegenheiten zu unterrichten. Die Geschäftsordnung bestimmt die Art der Unterrichtung.
Die Gemeindevertretung besteht aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern
(Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern). In Hennstedt setzt sich die
Gemeindevertretung aus dreizehn (13) Vertreterinnen und Vertretern verschiedener
Parteien (FDP und CDU) zusammen.